Ja, nein, vielleicht? Das sollten Eltern wissen.
Die Frage bietet Raum zur Diskussion: Wann darf das Kind mit dem Rad allein zur Schule fahren? Muss hierfür die Fahrradprüfung abgeschlossen sein? Eine Übersicht der Regelungen und Tipps für den Schulweg.Mal weisen die Schulordnungen freundlich darauf hin, mal sind sie überraschend hart formuliert: Viele Grundschulen fordern, dass Kinder erst nach abgeschlossener Fahrradprüfung, die in der Regel in der dritten oder vierten Klasse absolviert wird, den Schulweg allein mit dem Rad fahren. Erst nach der Prüfungsvorbereitung, während der sie lernen, was die Verkehrsschilder bedeuten, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat und welche Herausforderungen es zu beachten gilt, sollen sie gut ausgebildete Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sein. Eine Rechtsgrundlage hierfür gibt es nicht: Wann die Kinder mit dem Rad zur Schule fahren, entscheiden die Eltern.
Der Grund ist plausibel: Schulwege sind verschieden. Manche Kinder haben es nicht weit, müssen nur durch ruhige Wohngegenden, andere wohnen auf dem Land. Und auch der Entwicklungsstand des Kindes spielt eine Rolle – während das eine Kind noch etwas wackelig unterwegs ist, ist das andere schon ein kleiner Rad-Profi. Der Deutsche Verkehrswacht e. V. argumentiert ebenfalls mit dem Entwicklungsstand der Kinder, allerdings zugunsten des eigenständigen Radfahrens zur Schule erst nach der Fahrradprüfung. Laut dem Verein hätten jüngere Kinder Schwierigkeiten zu erkennen, aus welcher Richtung Geräusche kommen, außerdem sei ihr Sichtfeld noch beengt und es falle ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Ihr Fazit: „Frühestens mit acht Jahren kann ein Kind einigermaßen Rad fahren“.
Sollte es der Schulweg zulassen und das Kind in der Lage sein, potenzielle Gefahrensituationen einzuschätzen und entsprechend zu reagieren, kann das Radfahren zur Schule nach und nach geübt werden: Los geht’s mit dem gemeinsamen Abfahren des Weges in den Ferien, hin und zurück. Es sollte immer wieder besprochen werden, wie sich das Kind zum Beispiel an Ein- und Ausfahrten zu verhalten hat, was die Verkehrszeichen bedeuten und auf welche Besonderheiten sonst zu achten ist. Darüber hinaus sollte direkt gefragt werden, in welchen Situationen sich das Kind noch unsicher fühlt. Wo gefahren werden darf, ist glücklicherweise klar geregelt: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder unter zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Eltern dürfen in diesem Fall ebenfalls mit dem Fahrrad auf den Gehweg, aber nur ein Elternteil bzw. eine Begleitperson. Wenn Eltern und Kinder überzeugt sind, dass nun allein auf dem Fahrrad zur Schule gefahren werden darf, geht es um die Ausstattung: Ein Helm sollte Pflicht sein; wenn die Tage kürzer werden, sind reflektierende Sicherheitswesten in knalligen Farben sinnvoll und spezielle Fahrradhandschuhe können für zusätzlichen Grip am Lenker sorgen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass das Rad selbst in verkehrstüchtigem Zustand ist.
Falls das Kind dem Schulweg auf dem Rad noch nicht gewachsen ist, bleibt fraglich, ob „Elterntaxis“ eine sinnvolle Lösung darstellen: Vor vielen Schulen wird es dadurch chaotisch. Hupende, gestresst wirkende Eltern und zahllose Autos machen den Schulweg oft noch unsicherer. Eine Alternative wäre, dass Eltern die Kinder zu Fuß zur Schule bringen. Der „Walking Bus“ könnte zusätzlich Erleichterung bringen: Von einem oder mehreren Erwachsenen begleitete Kinder laufen dabei wie ein Bus feste „Haltestellen“ ab und bringen die Kinder sicher zur Schule. Beim Begleiten können sich die involvierten Eltern wöchentlich abwechseln. Alternativ kann oft auch der ÖPNV infrage kommen: In vielen Regionen sind Schulbusse im Einsatz. Auch beim Fahren mit Bus und Straßenbahn werden Kinder sicherer, wenn die Eltern sie anfangs begleiten. Grundsätzlich gilt: Der Schulweg muss sicher sein, ganz gleich, wie er zurückgelegt wird. In sehr ruhigen Gegenden kann es bei entsprechendem Können der Kinder sinnvoll sein, mit der Schule ins Gespräch zu gehen, falls die Schulordnung fordert, dass Kinder erst nach der Radprüfung den Schulweg allein bestreiten. In anderen Fällen hält der Schulweg möglicherweise Gefahren bereit, die die Schulordnung begründen. Eltern sollten sich die Wege und die Fahrsicherheit ihres Kindes genau anschauen und darauf basierend entscheiden, was das richtige Vorgehen ist.
BLZ 37050299 BIC COKSDE33XXX
Dieser Link führt Sie zu einer Webseite, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind.
Hinweis: Cashback Online setzt die Aktivierung von Cookies voraus.