Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier in der S-Vorteilswelt unter „S-Mobilgeräteschutz" zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Originalkaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Fall eines Diebstahls benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Allgemeine Fragen zum S-Mobilgeräteschutz können Sie direkt über unser Kontaktformular unter „Kontakt" oder über die E-Mail-Adresse kontakt@s-mobilgeraeteschutz.de platzieren.
Der Originalkaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Originalkaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. eBay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI-Nummer.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ und IMEI- bzw. Seriennummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk des S-Mobilgeräteschutzes werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur genutzt.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart, unabhängig vom Preis des Geräts
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.
Ja, jedoch liegt die maximale Versicherungsauszahlung im Schadensfall bei 1.000 Euro. Sollte das Gerät teuer sein, wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur die Eigentümerin oder der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Sollte der S-Mobilgeräteschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Wenn Sie den S-Mobilgeräteschutz als Zukaufleistung gebucht haben, dann können Sie die Versicherung zum Ablauf des ersten Jahres mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Sollten Sie nicht zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt haben, ist jeweils immer eine Kündigung zum Monatsende möglich.
Der Versicherungsschutz Ihres mobilen Endgeräts erlischt, wenn das Gerätealter 3 Jahre überschreitet. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, ein neues mobiles Endgerät zu registrieren, und können so weiterhin von den Vorteilen des S-Mobilgeräteschutzes profitieren. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Der Versicherungsschutz gilt für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen verursacht durch Flüssigkeitsschäden. Ausgenommen sind Beschädigungen oder Zerstörung verursacht durch Leitungswasser (z.B. Toilette, Badewanne). In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Grundsätzlich sind die mobilen Endgeräte der Kontinhaberin bzw. des Kontoinhabers versicherbar. Außerdem können die mobilen Endgeräte folgender Personen mitversichert werden:
- Ehepartner
- eingetragener Lebenspartner
- in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte
- unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Ihr mobiles Endgerät darf bei Versicherunsgabschluss maximal drei Jahre alt sein. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Registrierung und damit der Versicherungsschutz automatisch gelöscht. Sie erhalten in diesem Fall zur Information eine E-Mail.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden), ebenso wenn das Endgerät durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.
Loggen Sie sich hier im Kundenportal ein. Unter dem Menüpunkt "ISIC" können Sie als Ausbildung Plus Kontoinhaber den Studentenausweis kostenfrei bestellen.
Die ISIC kann jederzeit erworben werden. Es ist eine aktuell datierte Studien-/Schulbescheinigung erforderlich. Die ISIC ist dann 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Bitte melden Sie den Verlust Ihrer ISIC unserem Kundenservice-Team unter +49 (0)800-589 5228. Eine Ersatzkarte kostet 10,00 Euro (zzgl. 1,50 Euro Versandkosten).
Ja, wenn Sie eingeschrieben sind, haben Sie den Studierendenstatus, der die Voraussetzung zum Erhalt einer ISIC ist.
Ja, Sie müssen nur einen Studiennachweis in englischer oder deutscher Sprache vorweisen.
Ja, wenn Sie an einer Universität/Hochschule vollzeitlich immatrikuliert sind.
Ja, da das Referendariat Teil der zweiphasigen akademischen Ausbildung ist.
Nein, weil es sich um keine Berufsausbildung handelt, die mit einem anerkannten Abschluss endet.
Nein, da es sich nicht um eine Berufsausbildung handelt.
Nein, es gibt keine Altersgrenze, nur ein Mindestalter von 12 Jahren.
Nein, ein normales farbiges Passbild oder Farbfoto in Passbildqualität reicht aus.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.
Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.
Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.
Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.