Fragen & Antworten

S-Vorteilswelt

  • Ich möchte an der S-Vorteilswelt teilnehmen. Was muss ich tun?

    Mit den Daten Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) können Sie sich jederzeit einfach im Online-Banking Ihrer Sparkasse für die S-Vorteilswelt registrieren. Sie haben keine Sparkassen-Card? Bitte sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater in der Sparkasse an.

  • Ist meine Teilnahme mit Kosten für mich verbunden?

    Nein, die Teilnahme an der S-Vorteilswelt ist kostenlos.

  • Was passiert mit meinen Kundendaten?

    Ihre Kundendaten werden an unseren Dienstleister S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG übertragen und entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie sind durch modernste Sicherungsmaßnahmen auch vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt. Auf Wunsch erhalten Sie besondere Angebote zur S-Vorteilswelt, mehr Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

  • Kann mein Ehepartner auch teilnehmen?

    Sofern Ihr Ehepartner Inhaber eines Girokontos ist, kann dieser teilnehmen.

  • Kann mein Ehepartner auch teilnehmen?

    Sofern Ihr Partner oder Ihre Partnerin Kontoinhaber oder Mitkontoinhaberin eines Girokontos mit Mehrwertleistungen ist, kann sie bzw. er auch an der Vorteilswelt teilnehmen. Hierzu kann sich der berechtigte Ehepartner ebenfalls im Online-Banking für die S-Vorteilswelt registrieren.

  • Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten im Bereich „Einstellungen“ unter dem Menüpunkt „Meine S-Vorteilswelt“ anzupassen.

  • Gibt es Kündigungsfristen bei der Teilnahme an der S-Vorteilswelt?

    Sie können der Nutzung der S-Vorteilswelt jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen und gegenüber der Sparkasse oder der S-Markt & Mehrwert mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die die Sparkasse Ihnen über das Portal zur Verfügung stellt, nicht mehr möglich. Im Falle einer Kündigung ist das im Vorteilskonto gesammelte S-Cashback-Guthaben durch Sie vorab einzulösen oder die Auszahlung zu beauftragen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung. Falls Sie dieses Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Ihre Sparkasse.

S-Reisewelt

  • Wann erhalte ich meine Rückvergütung?

    Die Rückvergütung von Reisen erfolgt nach ca. 6-8 Wochen nach Reiseantritt und wird Ihrem Vorteilsaccount in der S-Vorteilswelt im Online-Banking gutgeschrieben. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie jederzeit über den Status über "Umsätze" in der S-Vorteilswelt entnehmen.

  • Wer ist der Reiseveranstalter für die Reisewelt?

    Für die Buchung einer Reise werden Sie von der S-Vorteilswelt zur S-Reisewelt der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG weitergeleitet. Der Reisevermittler (hier: S-Markt & Mehrwert) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an und erbringt somit eine Vermittlungstätigkeit. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die aufgeführten AGB. Die S-Markt & Mehrwert arbeitet mit rund 200 Reiseveranstaltern zusammen. Für den vom Reisevermittler vermittelten (Reise-)Vertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger sind allein die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich.

  • Welche Reisen kann ich buchen?

    Über unsere S-Reisewelt erhalten Sie ein breit gefächertes Portfolio von über 200 Veranstaltern für Pauschalreisen, Studienreisen, Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Mietwagen etc.

  • Wann erhalte ich meine Rückvergütung?

    Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss mit dem Reiseanmelder übereinstimmen. Eine Rückvergütung auf Flugbuchungen, anfallende Steuern, Flughafen- und Kerosinzuschlägen, Fährtickets und sonstige Gebühren ist ausgenommen. Die Rückvergütung ist abhängig vom Kontomodell, ist nicht an einen Mindestpreis gebunden und gilt für Kundinnen und Kunden des gültigen Kontomodells und alle Mitreisenden. Sechs Wochen nach Beginn Ihrer Reise überweisen wir Ihnen die Rückvergütung Ihres Reisepreises auf Ihr Vorteilskonto. Bei Hotelbuchungen erfolgt die Rückvergütung spätestens acht Wochen nach Reiseantritt.

S-Ticketservice

  • Was beinhaltet der S-Ticketservice?

    Diese Leistung umfasst die Buchung von Tickets für nationale Konzerte, Comedy-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Musicals und Shows, bei unserem Partner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA .

  • Wie buche ich Tickets?

    Buchen Sie ganz einfach online in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse in der Rubrik „Freizeit & Reisen" im „S-Ticketservice“.

  • Ist es möglich, Tickets auch per Telefon oder E-Mail zu buchen?

    Tickets können auschließlich online über die S-Vorteilswelt gebucht werden.

  • Wo bekomme ich Informationen zum aktuellen Status meiner CTS EVENTIM Bestellung?

    Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bestellung können Sie direkt in der CTS EVENTIM Buchungsstrecke unter „Aktuelle Infos“ zu Terminverlegungen und -absagen oder Help Center/FAQ finden.

  • Kann ich eine Ticketbestellung stornieren?

    Ticketkäufe sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung zum geplanten Zeitpunkt stattfindet. EVENTIM bietet jedoch den Ticket-Weiterverkauf an.

  • Wie erreiche ich den Ticketanbieter?

    Sie erreichen die Kunden-Hotline von EVENTIM von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter: 01806 570070 (0,20 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus den Festnetzen, max. 0,60 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus den Mobilfunknetzen). Außerdem finden Sie hilfreiche Antworten im EVENTIM Helpcenter.

  • Wie funktioniert die Rückvergütung?

    Sie erhalten eine Ticketpreis-Rückvergütung in Höhe von 0,5 % innerhalb von 28 Tagen nach der Buchung auf Ihrem Vorteilskonto in der S-Vorteilswelt gutgeschrieben. Der Betrag wird zunächst als „vorgemerkt“ angezeigt. 28 Tage nach erfolgter Veranstaltung können Sie dann über den Betrag verfügen. Wird die Buchung storniert, kann auf die Stornogebühren keine Rückvergütung gewährt werden. Bereits rabattierte Vorteilstickets sind von der Rückvergütung ausgeschlossen.

S-Mobilgeräteschutz

  • Können registrierte Geräte ausgetauscht werden?

    Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.

  • Was muss ich als Kaufdatum eingeben?

    Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.

  • Was muss ich im Schadensfall tun?

    Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier in der S-Vorteilswelt unter „S-Mobilgeräteschutz" zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Originalkaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Fall eines Diebstahls benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Schadensfall wenden?

    Allgemeine Fragen zum S-Mobilgeräteschutz können Sie direkt über unser Kontaktformular unter „Kontakt" oder über die E-Mail-Adresse kontakt@s-mobilgeraeteschutz.de platzieren.

  • Was ist, wenn ich keinen Originalkaufbeleg habe?

    Der Originalkaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Originalkaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. eBay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI-Nummer.

  • Was ist bei der Meldung eines Diebstahls zu beachten?

    Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ und IMEI- bzw. Seriennummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.

  • In welcher Art erfolgt die Regulierung des Schadensfalles?

    Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.

  • Was geschieht, wenn es das versicherte Modell nicht mehr gibt?

    Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.

  • Was geschieht mit der Herstellergarantie bei Reparatur?

    Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk des S-Mobilgeräteschutzes werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur genutzt.

  • Wie hoch sind die Selbstbehalte?

    Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart, unabhängig vom Preis des Geräts

  • Gibt es eine Höchstleistung je Schadensfall?

    Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.

  • Können auch Geräte teurer als 1.000 Euro versichert werden?

    Ja, jedoch liegt die maximale Versicherungsauszahlung im Schadensfall bei 1.000 Euro. Sollte das Gerät teuer sein, wird die Differenz von Ihnen übernommen.

  • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

    Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

  • Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

    Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.

  • Wann sind Diebstahlschäden ausgeschlossen?

    Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur die Eigentümerin oder der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.

  • Muss ich kündigen, wenn ich den S-Mobilgeräteschutz nicht mehr nutzen möchte?

    Sollte der S-Mobilgeräteschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Wenn Sie den S-Mobilgeräteschutz als Zukaufleistung gebucht haben, dann können Sie die Versicherung zum Ablauf des ersten Jahres mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Sollten Sie nicht zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt haben, ist jeweils immer eine Kündigung zum Monatsende möglich.

  • Was passiert mit Geräten, die älter als 3 Jahre sind?

    Der Versicherungsschutz Ihres mobilen Endgeräts erlischt, wenn das Gerätealter 3 Jahre überschreitet. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, ein neues mobiles Endgerät zu registrieren, und können so weiterhin von den Vorteilen des S-Mobilgeräteschutzes profitieren. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich. 

  • Welche Geräte können versichert werden?

    Der Versicherungsschutz gilt für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.

  • Sind Flüssigkeitsschäden abgedeckt?

    Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen verursacht durch Flüssigkeitsschäden. Ausgenommen sind Beschädigungen oder Zerstörung verursacht durch Leitungswasser (z.B. Toilette, Badewanne). In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.

  • Wo finde ich die IMEI-Nummer?

    Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.

  • Wie sind die berechtigen Nutzer:innen definiert?

    Grundsätzlich sind die mobilen Endgeräte der Kontinhaberin bzw. des Kontoinhabers versicherbar. Außerdem können die mobilen Endgeräte folgender Personen mitversichert werden: - Ehepartner - eingetragener Lebenspartner - in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte - unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.

  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).

  • Wie alt darf ein Gerät bei Registrierung sein?

    Ihr mobiles Endgerät darf bei Versicherunsgabschluss maximal drei Jahre alt sein. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Registrierung und damit der Versicherungsschutz automatisch gelöscht. Sie erhalten in diesem Fall zur Information eine E-Mail.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden), ebenso wenn das Endgerät durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.

ISIC-Studentenausweis

Ticketschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Ticketschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.

  • Was ist nicht versichert?

    Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.

  • Welche Laufzeit hat der Ticketschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

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